Artikel zum Thema: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

02.07.2013

Urteil

Kein Weihnachtsgeld für Leiharbeiter

Obwohl einem Leiharbeiter laut Gesetz die gleichen Leistungen wie die Stammbelegschaft des Entleiher-Betriebs zustehen, muss der ihm kein Weihnachtsgeld zahlen. Und zwar dann, wenn es sich dabei um eine Stichtagsregelung handelt, die verlangt, dass alle Arbeitnehmer, die die Sonderleistung erhalten sollen, etwa am 01.12. des betreffenden Jahres dort ein Arbeitsverhältnis haben.» weiterlesen